Detaillierte Verkaufsbedingungen zum 1. Januar 2019
Präambel:
WaysUp, SARL, mit einem Kapital von 1.000 Euro, mit Hauptsitz in 136 rue Championnet, 75018 PARIS, eingetragen im PARIS Handels- und Unternehmensregister, unter der Nummer 830 468 716 (das « Unternehmen »), vermarktet COMPUTER-Lösungen Berichterstattung und Management sowie damit verbundene Dienstleistungen. Vor Vertragsabschluss stellte das Unternehmen dem Kunden seinen kommerziellen Vorschlag und/oder seine Dokumentation zur Verfügung, in der die Produkte und die technischen Anforderungen für ihre Verwendung, diese GGB und der Vertrag des Herausgebers in Bezug auf die Software und gegebenenfalls die bedingungen des Herstellers in Bezug auf das Material, anwendbar sind, zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird darüber informiert, dass die vom Unternehmen vermarkteten Softwarelösungen – vorbehaltlich spezifischer Bestimmungen unter Vorteilen – Softwarepakete sind und daher Standard sind und so konzipiert sind, dass sie die größte Anzahl von Kunden zufrieden stellen. Der Kunde erkennt an, dass er in der Lage war, das Unternehmen um jede Demonstration der Produkte und/oder zusätzliche Informationen zu bitten, und dass er ausreichend informiert ist, um die Anpassung der Produkte an seine Bedürfnisse zu beurteilen und den Vertrag abzuschließen. Mit der Unterzeichnung des Bestellgutscheins und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die vorliegenden GGB, die die Grundlage für Die Gespräche zwischen den Parteien bildeten, vorbehaltlos gelesen und akzeptiert hat.
1. DEFINITIONEn.
Anomalie: jeder Defekt oder Nichtkonformität, eine dokumentierte Fehlfunktion, die sich wiederholendes Softwareverhalten enthält, das nicht der Beschreibung der Funktionalität und Leistung des Softwarepakets entspricht, wie in der Dokumentation, während ihre Verwendung normal ist und in Übereinstimmung mit den darin definierten Verfahren.
Auftragsgutschein: das von der Gesellschaft herausgegebene Angebot und im Allgemeinen das Dokument, das unter anderem den Kunden als Auftraggeber, die Definition der Software (einschließlich der Versionsnummer), für die eine SaaS-Lizenz/ein SaaS-Abonnement gewährt wird, gegebenenfalls die Materialien und/oder Dienstleistungen, den Umfang, die Dauer sowie die damit verbundenen finanziellen Bedingungen für den betreffenden Zeitraum bezeichnet. Alle Bestellgutscheine müssen – um gültig zu sein – ordnungsgemäß informiert und von den Parteien unterzeichnet werden. Alle Bestellgutscheine unterliegen den GGB, deren Bedingungen sie durch Bezugnahme enthält, es sei denn, der Bestellgutschein hat ausdrücklich etwas anderes angegeben.
Kunde: die juristische oder natürliche Person – als Geprofi – auf dem Bestellgutschein angegeben, vertreten durch eine natürliche Person, die ordnungsgemäß für diesen Zweck qualifiziert ist und den Bestellgutschein unterzeichnet hat. Herstellerbedingungen: Die Nutzungsbedingungen des Herstellers gelten für das Material, insbesondere in Bezug auf Garantien. CGV: diese Verkaufsbedingungen.
Vertrag: durch absteigende Rechtswert-Hierarchische Reihenfolge i) den Bestellgutschein und ii) GGB. Bei Konflikten, Unklarheiten oder Unvereinbarkeiten zwischen diesen Dokumenten gilt der Bestellgutschein. Verlagsvertrag: CLUF und/oder anwendbare CSUF; jede Nutzung des Softwarepakets unterliegt dem jeweiligen Vertrag des Herausgebers. Final User License Agreement (CLUF) / Final User Subscription Contract (CSUF): die Nutzungsbedingungen des Softwarepakets, das für die Lizenz (im Falle der CLUF) oder des SaaS-Abonnements (im Fall der CSUF), dem Gegenstand des Bestellgutscheins, gilt; Der entsprechende Publisher-Vertrag ist gegebenenfalls im Softwarepaket in elektronischer Form enthalten und wird in jedem Fall direkt zwischen dem Kunden und dem Verleger abgeschlossen. Seine ausdrückliche Annahme durch den Kunden ist Voraussetzung für jede Nutzung der Software. Eintrittsdatum: das Im Auftrag festgelegte Datum des Vertrags; Der Bestellgutschein kann auch das Gültigkeitsdatum angeben, d. h. den Beginn der Lizenz, des SaaS-Abonnements und/oder der Dienste.
Dokumentation: alle Beschreibungen, Anweisungen und Anweisungen des Editors, die die Funktionen und Bedingungen der Installation und Nutzung der Software und gegebenenfalls die neuen Versionen, in der Sprache und auf der Unterstützung für die Wahl des Herausgebers. Persönliche Charakterdaten: Daten, die – direkt oder indirekt – die Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen. DPI: alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Patente, Urheberrechte, Softwarerechte, Datenbankrechte, Designs, Marken, Handelsnamen, Domain-Namen, Know-how, ob diese Rechte Gegenstand einer Registrierung oder nicht, sowie alle anderen Rechte oder Schutz ähnlicher Auswirkungen, bestehende oder zukünftige.
Herausgeber: Die juristische Person, die das Softwarepaket für das Unternehmen veröffentlicht, verfügt über die erforderlichen Rechte für seine/Weiterveräußerung im Rahmen des Vertrags und über die Höhe des Geldes – gemäß dem jeweiligen Verlegervertrag – gewährt der Verleger dem Kunden eine SaaS-Lizenz/Einabonnement für den Umfang und die für den Auftrag festgelegte Dauer.
Umwelt: die technischen Anforderungen gemäß Anhang 1 des Bestellgutscheins sowie deren Entwicklungen während der Vertragslaufzeit, und die der Kunde anerkennt, dass er zuvor informiert wurde.
Schulung: die Schulungsleistungen, die das Unternehmen dem Kunden im Rahmen eines Bestellgutscheins gemäß den in den Artikeln 4 und 10.2 genannten Bedingungen erbringt. Lizenz: die Konzession an den Kunden, persönlich und nicht ausschließlich, des Rechts, das Softwarepaket innerhalb der Dauer und des Umfangs zu verwenden, unter der CLUF, innerhalb der Dauer und des Umfangs, kann die Lizenz für die Dauer der zugehörigen IPRs gewährt werden Software (eine sogenannte « unbefristete » Lizenz für vertragsgemäße Zwecke) oder für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen eines Abonnements (sog. « Abonnementmodus »). Für die Zwecke des Vertrages.
Leistungen: Leistungen im Rahmen der assoziierten Vorteile, die vom Unternehmen im Rahmen des Vertrags erbracht werden, unabhängig davon, ob sie durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder nicht.
Wartung: Evolutionäre Wartung und Korrekturwartung, mit Ausnahme aller anderen vom Unternehmen erbrachten Dienstleistungen, im Rahmen eines Befehlsgutscheins. Je nach Art der unterschriebenen Lizenz ist die Wartung im Preis der Lizenz enthalten. Ebenso ist die Wartung im Preis des SaaS-Abonnements enthalten. Korrekturwartung: der Software-Support-Service gemäß Artikel 9.1.1.
Evolutionäre Wartung: Die Bereitstellung von Paketaktualisierungen gemäß Artikel 9.1.2. Materialien: Computerausrüstung, elektronisch oder gleichwertig, die vom Unternehmen als Wiederverkäufer dieser Materialien geliefert werden kann, und gegebenenfalls vorbehaltlich der Herstellerbedingungen. Update: Als Teil einer Lizenz enthält das Softwareupdate Korrekturen und/oder Verbesserungen aus dem vorherigen Update, mit Ausnahme neuer Versionen und/oder neuer Module.
Service Levels: Die Service Level Commitment des Editors im Rahmen der Korrekturwartung gemäß Anhang 2 des Auftragsbelegs. Neue Version: Eine neuere Version des Softwarepakets, die neue Funktionen enthält, die in früheren Versionen nicht enthalten sind, mit Ausnahme eines neuen Moduls. Teil:: Einzelunternehmen oder Kunde, kollektiv Unternehmen und Kunde. Umfang: der Umfang der SaaS-Lizenz/Subscription und ggf. der Vertragsdienste, wie im Bestellgutschein am Tag des Inkrafttretens definiert. Vorteile: Andere Dienstleistungen als Wartung und Schulung, die das Unternehmen dem Kunden im Rahmen einer Bestellung zur Verfügung gestellt hat, wie es in Abschnitt 10 gefordert wird.
Produkte: zusammen die Software und Materialien. Software: das/die Standardcomputerprogramm(e) in französischer Sprache in Form von ausführbarem Objektcode, der dem Kunden von der Gesellschaft als Wiederverkäufer der Lizenz unter der CLUF oder im SaaS-Modus direkt vom Verleger zur Verfügung gestellt wird als Teil der CSUF und definiert als Anhang 1 der Bestellung, Dokumentation und gegebenenfalls alle Updates, die dem Kunden unter Wartung zur Verfügung gestellt werden, sowie alle Teil- oder Gesamtkopien der Software.
Dienstleistungen: Schulung und/oder Wartung und/oder Vorteile. Server: im Rahmen eines SaaS-Abonnements alle Computergeräte, auf denen die Software installiert ist, die dem Verleger gehören und/oder deren Herausgeber die für den Betrieb der Software erforderlichen Rechte besitzt.
Autorisierte Website: die Installationsadresse der Software als Teil einer Lizenz. SaaS-Abonnement: Die Bereitstellung des Software-Editors für den Kunden im SaaS-Modus in einem persönlichen, nicht-exklusiven (i) Kundenzugriff auf das Softwarepaket, aus der Ferne und online, (ii) Hosting der Software auf dem Server und iii) Wartung. Alle SaaS-Abonnements werden der CSUvorgelegt. Aktuelle Version: die neueste Version der Software, die vom Unternehmen vertrieben wird.
2. OBJEKT.
Der Zweck des Vertrags besteht darin, die Bedingungen für jede Bestellung von SaaS-Lizenzen/-Abonnements, Materialien und Dienstleistungen festzulegen; Angesichts der Tatsache, dass die Nutzung der Software durch den jeweiligen Verlegervertrag und innerhalb der in der Bestellung festgelegten Dauer und des Umfangs geregelt ist, und gegebenenfalls der Verwendung des Materials durch die Bedingungen des Herstellers, deren vollständige Annahme und Einhaltung durch den Kunden eine Voraussetzung für jede Installation und/oder Nutzung der Software und/oder des Materials durch den Kunden darstellt.
3. ERFORDERLICH.
Der Kunde garantiert, kein Wiederverkäufer, Händler oder Großhändler zu sein und Lizenzen, SaaS-Abonnements und -Dienste für seine internen Bedürfnisse zu erwerben. Der Kunde erkennt i) vor der Unterzeichnung des Vertrags über die Umwelt informiert worden sind, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlich ist, ii) dass es ihre Aufgabe ist, sicherzustellen, dass ihre EDV-Ausrüstung mit der Umwelt in Einklang steht, (iii) dass sie ihre Geschäfte mit dem Erwerb/Betrieb/der Pflege der Umwelt, einschließlich aller erforderlichen Software von Drittanbietern, Abonnements und Lizenzen, ausführt. Der Kunde wird durch die Wahl des Unternehmens und/oder des Herausgebers über die Entwicklung der Umgebung informiert.
4. BESTELLUNGEN.
4.1. Jede Bestellung für SaaS-Lizenz/Abonnement, Materialien und/oder Dienstleistungen ist von der Unterzeichnung eines Bestellgutscheins durch die Parteien abhängig; Der Bestellgutschein ist eine feste und unwiderrufliche Bestellung der SaaS-Lizenz/Abonnement, Materialien und/oder Dienstleistungen für die festgelegte Dauer und den Umfang wert.
4.2. Kunden können Services über einen Befehlsgutschein abonnieren, der mindestens (i) in Bezug auf die Ausbildung: die Anzahl der Teilnehmer, den Titel, das Datum des Inkrafttretens und den Ort der Durchführung der Schulung, den entsprechenden Preis, den Namen und die Adresse des Kunden; Annahme des Unternehmens, das durch eine Bestätigung der Registrierung gekennzeichnet ist (einschließlich allgemeiner Informationen im Zusammenhang mit der betreffenden Ausbildung), ii) in Bezug auf die Wartung: das Datum des Inkrafttretens, die Anpassungen, das Angebot, das gewählte Serviceniveau; In Der Erwägung, dass der Kunde das ursprünglich abonnierte Serviceniveau erhöhen kann (im Rahmen der Gebühren, die der Verleger dem Unternehmen gewährt), aber unter keinen Umständen eine niedrigere Wartungsstufe wählt, (iii) in Bezug auf Leistungen: ihre Beschreibung, das Datum des Inkrafttretens, die Dauer, falls vorhanden, den Namen und die Adresse des Kunden und den entsprechenden Preis.
4.3. Es sei daran erinnert, dass die Gültigkeit des Auftragsgutscheins durch seine Vollständigkeit und seine Unterschrift durch die Vertragsparteien bedingt ist.
5. AKTUALISIERUNG DER PRODUITS.
5.1. Die Verfügbarkeitsbedingungen der Betreffprodukte des Bestellgutscheins und die entsprechenden finanziellen Bedingungen sind im Bestellgutschein festgelegt; dass ihre Verfügbarkeit das Rezept des Erlöses wert ist, vorbehaltlich der spezifischen Bestimmungen des Verlegervertrags in Bezug auf die Software. Als Hinweis werden die Fristen für die Bereitstellung, insbesondere die von den Herstellern und Verlegern der Geräte, abhängigen Fristen angegeben. Unter keinen Umständen haftet die Nichteinhaltung dieser Fristen für das Unternehmen oder führt zur Stornierung der Bestellung. Die Rückgabe von Materialien und/oder gegebenenfalls Software, solange sie Gegenstand einer physischen Lieferung im Rahmen einer Lizenz ist, wird ohne vorherige Zustimmung und schriftlich vom Unternehmen akzeptiert. Jedes zurückgegebene Produkt muss sich in dem Zustand befinden, in dem das Unternehmen das Produkt zur Verfügung gestellt hat, andernfalls wird es nicht akzeptiert. Die Kosten für Lieferung und Rücksendung der Produkte liegen in der Verantwortung des Kunden. Mit ausdrücklicher Vereinbarung reisen die Produkte auf Gefahr des Kunden, an den es seine Qualität und Nummer zu überprüfen und gegebenenfalls Reservierungen auf dem Lieferschein zu erteilen. Im Falle von Verzögerungen, Schäden, fehlendem Produkt oder Nichteinhaltung des Bestellbeschlusses verpflichtet sich der Kunde, etwaige Ansprüche dem Spediteur und dem Unternehmen spätestens drei (3) Tage nach seiner Verfügbarkeit zu melden. , vorbehaltlich spezifischer Bestimmungen der Software.
5.2. Immobilienreserve. Das Unternehmen bleibt Eigentümer der verkauften Materialien bis zur vollständigen Bezahlung des im Bestellgutschein, Hauptteil und Zubehör festgesetzten Preises. Der Kunde übernimmt jedoch jegliches Risiko von Verlust, Beschädigung, Zerstörung, Haftung oder Beschädigung jeglicher Art an den Produkten, sofern er ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit versichert wird. Die Versicherungspolicen müssen vorsehen, dass der Versicherungsnehmer sowohl in seinem eigenen Namen als auch im Namen des Eigentümers handelt und die Zahlung einer Entschädigung in seinen Händen sicherstellt.
6. KUNDENVERPFLICHTUNGEN.
6.1. Kundenspezifische Verpflichtungen. Der Kunde wird darüber informiert, dass die aktive Zusammenarbeit seinerseits den Erfolg des Vertrages bestimmt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, i) das Unternehmen über jede Besonderheit seiner Organisation und seines Geschäfts zu informieren, die den Fortschritt der Bereitstellung der Produkte, die Bereitstellung der Dienstleistungen und im Allgemeinen den Vertrag beeinflussen kann, ii) alle personellen und materiellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für den reibungslosen Ablauf des Vertrags erforderlich sind, und (iii) die Interventionsberichte über die Leistungen, Schulungen und/oder Wartungsvorgänge innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach ihrer Präsentation zu validieren und zu unterzeichnen, wobei letztere als vom Kunden vollständig validiert gelten. Der Kunde verpflichtet sich, die Bedingungen, Vorsichtsmaßnahmen und Ratschläge für die Nutzung der Materialien und/oder Software, die dem Bestellgutschein unterliegen, einschließlich der Bedingungen des Herstellers und/oder des jeweiligen Verlegervertrags, und insbesondere die Bestimmungen über die Garantie und Haftung des Verlegers/Bauherrn in Übereinstimmung mit seinem Bestimmungsort, dem Vertrag und den Regeln der Kunst sorgfältig zu lesen und einzuhalten. Es ist Aufgabe des Kunden, alle Verpflichtungen aus dem Vertrag des Herausgebers und/oder den geltenden Bedingungen des Herstellers zu erfüllen. In jedem Fall ist der Kunde sehr besorgt darüber, dass die Vertragsbedingungen von seinen Mitarbeitern und/oder seinen Vertragspartnern vorbehaltlich der Software eingehalten werden, dass eine solche Nutzung durch den jeweiligen Vertrag des Herausgebers genehmigt wird. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seines Informationssystems und seiner Daten zu ergreifen. Insbesondere ist der Kunde, soweit im Vertrag des Herausgebers, insbesondere im Rahmen des SaaS-Abonnements, nichts anderes bestimmt ist, allein für den Schutz der von ihm verarbeiteten oder aufbewahrenden Daten im Rahmen seiner vollständige und regelmäßige Sicherungen aller datenumfassenden Daten auf einem geeigneten Medium. Der Kunde verpflichtet sich ferner, im Rahmen der Lizenz und im Rahmen seiner Kooperationsverpflichtung dem Unternehmen vor jeder Intervention des Unternehmens, einschließlich der Vorteile. Das Softwarepaket wird ausschließlich unter der Leitung, Kontrolle und Verantwortung des Kunden eingerichtet und genutzt. Ungeachtet des Vorstehenden kann das Unternehmen dem Kunden bei der Installation/Implementierung und Einstellung des Pakets, das dem Bestellgutschein unterliegt, im Rahmen von Vorteilen und separater Abrechnung behilflich sein. Der Kunde erklärt, dass er sich bewusst ist, dass die Implementierung einer IT-Lösung eine Anpassung der Arbeitsweise seines Unternehmens, die Umsetzung interner Verfahren, die Motivation, die Angemessenheit des Qualifikationsniveaus seiner Mitarbeiter und die Organisation von Folgeverfahren.
6.2. Allgemeine Kundenverpflichtungen. Der Kunde gibt an, dass er mit dem Internet, seinen Eigenschaften und Einschränkungen vertraut ist, und erkennt insbesondere an, dass i) Die Datenübertragungen über das Internet nur über eine relative technische Zuverlässigkeit verfügen, die in heterogenen Netzen zirkulieren, die zu bestimmten Tageszeiten manchmal gesättigt sind und/oder Störungen aufweisen können; (ii) Daten, die im Internet zirkulieren, können trotz bestehender Schutzformen und der Von der Gesellschaft umgesetzten Daten einer möglichen Veruntreuung unterliegen, so dass die Offenlegung von Daten und ganz allgemein aller Informationen Kunde auf eigene Gefahr. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, in Übereinstimmung mit den geltenden französischen, europäischen und internationalen Vorschriften zu handeln, insbesondere im Bereich der Exporte. Insbesondere darf der Kunde direkt oder indirekt nicht direkt oder indirekt an der Übertragung der Software in einem Land teilnehmen, in dem eine solche Transaktion verboten ist oder eine Lizenz oder Autorisierung erhält. ohne zuvor die Lizenz oder Genehmigung eingeholt zu haben und sich im Falle der Software in jedem Fall verpflichtet, die Bestimmungen des jeweiligen Verlegervertrags einzuhalten.
7. CORRESPONDENTS VON PARTIES.
7.1. Verantwortlich für den Vertrag. Der Kunde verpflichtet sich, einen (1) Manager in den Vertrag zu überweisen, um seinen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wobei dieser der einzige Gesprächspartner des Unternehmens im Rahmen des Vertrags ist. Für den Fall, dass der Kunde seinen Vertreter ändern möchte, verpflichtet er sich – soweit möglich – die Gesellschaft mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem tatsächlichen Datum der Änderung zu informieren; die Ersetzung des Vertreters des Kunden muss über ein angemessenes Qualifikations- und Verantwortungsniveau verfügen, das mindestens dem des vorherigen Vertreters entspricht.
7.2. Bezeichneter Gesprächspartner (Korrekturwartung, Leistungen). Der Kunde verpflichtet sich, einen (1) benannten Gesprächspartner zu widmen, bevorzugter Korrespondent, der für den erfolgreichen Abschluss der Korrekturwartung und/oder Vorteile zuständig ist, falls erforderlich. Das Unternehmen muss über ein ausreichendes Maß an Verantwortung und Kompetenz verfügen, um effektiv mit dem Unternehmen im Rahmen der Korrekturwartung und/oder der Vorteile zusammenzuarbeiten, und er ist der einzige Ansprechpartner, der für diese Zwecke autorisiert ist. Im Falle der Notwendigkeit, den benannten Gesprächspartner (Krankheit, Tod, Rücktritt usw.) zu ersetzen, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen und wird sicherstellen, dass ein neuer Gesprächspartner mit mindestens Kompetenz und Erfahrung ersetzt wird. der Kunde allein übernimmt die Kosten für die Übertragung von Fähigkeiten auf den neuen benannten Gesprächspartner.
8. RECHTE CONCEDES TO CLIENT ON PROGICIEL.
Es wird davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Rechte, die der Herausgeber an der Software unter der Lizenz und/oder dem SaaS-Abonnement gewährt hat, jede gegenteilige Bestimmung des jeweiligen Verlegervertrags Vorrang vor den gMO hat, ebenso wie alle zusätzlichen Bestimmungen, die nicht von den GGB abgedeckt werden.
8.1. Als Gegenleistung für die einwandfreie Zahlung der im Rahmen der SaaS-Lizenz oder des Abonnements fälligen und im SaaS-Auftragsgutschein festgelegten Beträge wird dem Kunden mitgeteilt, dass er über ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Zwecksoftware für den alleinigen Zweck der internen Tätigkeit des Kunden verfügt, gemäß dem beigefügten Verlegervertrag für die Dauer und innerhalb des Umfangs, mit/in der Umgebung, wie in der Bestellung definiert, und Dokumentation. Im Falle der Lizenz und abhängig von der entsprechenden CLUF muss das Softwarepaket auf der autorisierten Website installiert werden. In Bezug auf das SaaS-Abonnement wird daran erinnert, dass die Software vom Verleger auf dem Server gehostet wird. Auf keinen Fall ist die CSUF ein Verkauf.
8.2. Vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger und/oder ergänzender Bestimmungen zum jeweiligen Verlagsvertrag verzichtet der Kunde ausdrücklich auf (i) Bereitstellung, Bereitstellung, Ausleihe, teilweise oder im Bürodienst, sonstige Nutzung oder Ermöglichung der Nutzung der Software durch Dritte oder Zur Erbringung von Dienstleistungen von ASP, SaaS, Outsourcing, Wartung von Anwendungen durch Dritte, Marketing, Schulung, Audit, Beratung und/oder sonstigekommerzielle Dienstleistungen, die einem Gewinn des Progi entsprechen (ii) das Softwarepaket ganz oder teilweise (mit Ausnahme der Dokumentation unter der SaaS-Lizenz/Abonnement) zu kopieren, mit ausnahme einer (1) inaktiven Kopie zu exklusiven Sicherungs- oder Archivierungszwecken, gemäß Artikel L.122-6-1-II des Gesetzesübertungsgesetzes unter der Lizenz, und vorbehaltlich der Reproduzierbarkeit der Software, insbesondere der Verweise des Herausgebers auf die Software und Dokumentation (iii) ein beliebiges Element des Softwarepakets mit anderer Software zu modifizieren, zu übersetzen, zu integrieren oder zu verknüpfen und/oder zusammengesetzte oder abgeleitete Werke mit einem solchen Element zu erstellen (iv) Reverse Engineering, Dekompilierung, teilweise oder vollständig zerlegen die Software, es sei denn, es gelten gegenteilige gesetzliche Bestimmungen. Falls der Kunde Informationen zur Implementierung der Interoperabilität der Software mit einer anderen Software erhalten möchte, verpflichtet er sich, den betreffenden Herausgeber vor jeder Dekompilierung zu konsultieren, um herauszufinden, ob diese Informationen leicht zugänglich sind, und in diesem Fall die Vervielfältigung und/oder Übersetzung des Codes auf die einzigen Teile des Programms zu beschränken, die für diese Interoperabilität erforderlich sind. (v) die Software in Unkenntnis einer gesetzlichen oder behördlichen Bestimmung zu verwenden.
8.3. Der Kunde ist berechtigt, die Dokumentation ausschließlich zum Zweck der Nutzung der Software auszudrucken. Andererseits ist es dem Kunden nicht gestattet, i) die Dokumentation an Dritte zu verteilen, (ii) Dritte n. A. mit allen Mitteln und/oder iii) von ihr abgeleitete Arbeiten durchführen.
9.WARTUNG UND UNTERKUNFT.
9.1. Wartung. Sofern im Vertrag des Verlegers nichts anderes bestimmt ist und gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr, stellt das Unternehmen die Wartung zur Verfügung.
9.1.1. Korrekturwartung. Im Rahmen der Korrekturwartung bietet das Unternehmen dem Kunden an Werktagen während der Geschäftszeiten telefonischen Support in französischer Sprache sowie einen französischsprachigen E-Mail-Support, der unter der Adresse www.waysup.eu, auf die Registerkarte « Support ». In diesem Zusammenhang bemüht sich das Unternehmen, Anomalien zu korrigieren oder zu umgehen, die während der Nutzung des unmodifizierten Softwarepakets auftreten und über die der vom Kunden benannte Gesprächspartner informiert wird, sofern die Korrekturwartung nur die Aktuelle Version und die vorherige Hauptversion der Software, innerhalb der vom Verleger festgelegten Dauer aus der Verfügbarkeit der aktuellen Version. Wenn die Anomalie nicht gemäß den Vertragsbedingungen und in Übereinstimmung mit den Service Levels gelöst oder umgangen werden kann, kann das Unternehmen vor Ort im Rahmen einer Bestellung und/oder eines Vertrags und einer separaten Abrechnung eingreifen. Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen von jeder Verpflichtung im Rahmen der Korrekturwartung befreit ist, wenn die gemeldete Anomalie durch (i) Verwendung der Software mit einer anderen Konfiguration als der Umgebung, insbesondere mit Software von Drittanbietern (ii) die Verwendung einer anderen Version der aktuellen Version oder der vorherigen Hauptversion des Softwarepakets und/oder einer vom Kunden oder einem Dritten geänderten Version der Software und (iii) im Allgemeinen eine Nutzung der Software, die nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht, insbesondere denen des jeweiligen Verlegervertrags, der Dokumentation und/oder aus anderen von der Software, dem Herausgeber und/oder dem Unternehmen unabhängigen Gründen. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er über die Umgebung und seine Updates verfügt, die Updates erfordern können, die Organisation und interne Fähigkeiten, die für die ordnungsgemäße Verwendung der Software und die Verwaltung erforderlich sind. von der Gesellschaft der Anomalien wirksam, in den Worten der Korrekturerhaltung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, i) dem Unternehmen über alle Anomalien Bericht zu erstatten und diese und seine Anträge auf chronologische Intervention in ein dem Unternehmen zur Verfügung gestelltes Vorfallbuch aufzuzeichnen, ii) die technischen Mittel, insbesondere die Telekommunikation, zu erwerben, die für die ordnungsgemäße Durchführung der (iii) dem Unternehmen alle Unterlagen und/oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die das Unternehmen für notwendig erachtet, um die Korrekturwartung sicherzustellen.
9.1.2. Evolutionäre Wartung. Sobald das Unternehmen selbst vom Herausgeber informiert wird, informiert es seine Kunden auf seiner Website oder per E-Mail über die Verfügbarkeit von Updates und stellt sie – auf Wunsch des Kunden oder automatisch als Teil der Lizenz einschließlich Wartung und/oder SaaS-Abonnement – ihm durch die Wahl des Unternehmens zur Verfügung, gegebenenfalls begleitet von deren Dokumentation. Jedes Update ist ein einzelnes Produkt mit der Software. Nach ausdrücklicher Konvention wird das Aktivieren eines Updates als Installation betrachtet. Der Kunde erkennt an, dass ein Update möglicherweise eine Umgebungsaktualisierung erfordert, und verpflichtet sich, die Umgebungskomponenten auf eigene Kosten zu aktualisieren. Ausgeschlossen von der evolutionären Wartung (i) zusätzliche Software und/oder Module, die nicht ausdrücklich unter den Vertrag fallen, und ii) jede andere Konfiguration als die Umwelt.
9.2. Unterkunft. Im SaaS-Abonnement sind die Bedingungen für das Hosten der Software auf dem Server in der entsprechenden CSUF definiert.
10. BILDUNG UND VORSTATIONEN.
10.1. Allgemeine Bestimmungen. Auf Wunsch des Kunden kann das Unternehmen Schulungen und Vorteile anbieten, einschließlich Unterstützung bei der Installation, Einstellung und Nutzung der Software. Diese Dienstleistungen unterliegen gesonderten Angeboten und/oder Verträgen und werden zu den dann geltenden Tarifbedingungen in Rechnung gestellt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, i) aktive und enge Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, damit es die Dienste unter bestmöglichen Bedingungen erbringen kann, (ii) sofern die CSUF nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt hat, ihre persönliche Angelegenheit mit dem Schutz ihrer Dateien, Daten und sonstigen Dokumente, die sie der Gesellschaft anvertraut, mit geeigneten Mitteln zu befassen; Unternehmen haftet nicht für Schäden.
10.2. Trainingsspezifische Bestimmungen. Der Inhalt der Schulungen – ggf. Einschließlich Distanz- und Videokonferenzschulungen – ist in den auf Anfrage erhältlichen Geschäftsunterlagen beschrieben, die der Kunde zu beachten und gegebenenfalls Modalitäten und deren Anforderungen.
10.2.1. Gemäß Artikel 4 muss jeder Schulungsauftrag Gegenstand eines Befehlsgutscheins sein, der den Kunden ausdrücklich als Auftraggeber bezeichnet. Die Liste der Teilnehmer im Rahmen der Zweckschulung des Auftragsgutscheins wird zwischen den Vertragsparteien nach Vertragsunterzeichnung innerhalb von nicht mehr als zehn (10) Tagen vor dem Datum des Inkrafttretens der Gründung vereinbart.
10.2.2. Die Schulungspreise beinhalten die Animation der Schulung und, falls erforderlich, die Bereitstellung von Schulungsmaterial innerhalb der Grenze von einer (1) Unterstützung pro Teilnehmer. Auf der anderen Seite enthalten sie nicht die möglichen Kosten für Transport, Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer, die in der alleinige Verantwortung des Kunden liegen. Ausdrückliche Lüge, die Satzung, die Einreichung und Weiterverfolgung eines Antrags auf Finanzierung durch den Kunden mit einer « genehmigten gemeinsamen Inkassoagentur » oder einer « Ausbildungsversicherung » liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden und fallen in die alleinige Verantwortung des Kunden. Verantwortung und Kontrolle allein. Weigert sich die Organisation, sich darum zu kümmern, wird dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.
10.2.3. Anträge auf Stornierung oder Aufschieben der Registrierung zu einem Kundentraining erfolgen im Wesentlichen schriftlich, mit kaum Nichtigkeit. Im Falle eines Widerrufsantrags des Kunden, der von der Gesellschaft (i) mehr als zehn (10) Tage vor dem Inkrafttreten der Schulung wird dem Kunden keine Entschädigung in Rechnung gestellt, (ii) weniger als zehn (10) Tage vor dem Inkrafttreten der Gründung berechnet das Unternehmen dem Kunden eine Entschädigung von 100 Prozent (100) für die abgesagte Schulung, außer in Fällen höherer Gewalt. Im Falle einer Anfrage, eine Registrierung vom Kunden zu verschieben, die von der Gesellschaft (i) weniger als zwei (2) Werktage vor dem Inkrafttreten der Gründung berechnet das Unternehmen dem Kunden eine Entschädigung von hundert Prozent (100) des Betrags der aufgeschobenen Schulung, außer in Fällen höherer Gewalt, (ii) zwischen zwei (2) und acht (8) Werktagen vor dem Inkrafttreten der Schulung berechnet das Unternehmen dem Kunden eine Vergütung von 50 Prozent (50) des Betrags der aufgeschobenen Schulung, ohne dass dies von der vollen Zahlung der Ausbildung. Jeder Antrag auf Stundung unterliegt den Registrierungsverfahren gemäß diesem Artikel.
10.2.4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Trainingseinheit abzusagen, insbesondere wenn die Teilnehmerzahl nicht ausreicht oder im Falle eines planmäßigen Fehlens eines Trainers, ohne Entschädigung oder Strafe für den Kunden. Das Unternehmen wird die Registranten spätestens fünf (5) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der Schulung benachrichtigen. In diesem Fall wird sich das Unternehmen bemühen, einen weiteren Ausbildungstermin vorzuschlagen. Wenn das Unternehmen eine Schulung aus irgendeinem Grund, weniger als fünf (5) Tage vor dem Datum des Abschlusses der Schulung, absagt, kann der Kunde die Erstattung der im Rahmen der jeweiligen Schulungssitzung fünf (5) Arbeitstage nach der Stornierungsinformation; eine Befreiung serlösende Erstattung, die die ausschließliche Abhilfe des Kunden als solche darstellt.
10.2.5. Der Kunde erkennt an, dass i) er konnte vor Abschluss des Auftragsgutscheins feststellen, dass die von ihm gewählte Ausbildung seinen Bedürfnissen entsprach, ii) Für bestimmte Schulungen ist ein Kenntnisstand oder eine erfahrungsgemäße Erfahrung erforderlich, um eine zufriedenstellende Assimilation des unterrichtsniveaus zu ermöglichen. Die Bewertung des Niveaus der Teilnehmer liegt in der Verantwortung des Kunden, der die Angemessenheit der für die Teilnahme an den Schulungen erforderlichen Fähigkeiten bewertet und kontrolliert.
10.3. Leistungsspezifische Bestimmungen.
10.3.1. Die Erfüllung der Leistungen und die Lieferung der Lieferbestandteile werden gemäß den Bedingungen jedes Bestellgutscheins organisiert und durchgeführt, wobei angegeben wird, dass jede in ihnen enthaltene Verzögerung indikativ ist. Lieferleistungen gelten als aus der Unterzeichnung des Liefergutscheins durch den Kunden ausgestellt.